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Wandbilder von der Steuer absetzen

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Annet Zieltjens

Art Heroes erklärt, wie du Anschaffungskosten für Wandbilder richtig von der Steuer absetzt.

Voraussetzungen:

Der Kaufpreis für ein Wandbild kann als steuermindernde Ausgabe geltend gemacht werden, wenn die Anschaffung betrieblich veranlasst ist. Bei der Gestaltung von Geschäftsräumen, Büros oder Praxen ist das der Fall. Ob es sich um Räume mit oder ohne Publikumsverkehr handelt, ist unerheblich. Wandbilder fördern die Produktivität der Mitarbeiter, vermitteln Unternehmenswerte und hinterlassen Eindrücke bei den Besuchern. Da macht das Finanzamt in jedem Fall mit.

Die Anzahl der Bilder ist nicht begrenzt. So ist es beispielweise der Inhaberin eines Yoga-Studios selbst überlassen, zwei oder zwanzig Bilder an die Wand zu hängen. Ein anderes Beispiel sind Einzelhändler, die ihre Deko regelmäßig zu Jahreszeiten und Feiertagen wechseln. Das Finanzamt guckt nur darauf, ob die Summe der Anschaffungskosten noch in einem ‚angemessenen‘ Verhältnis zu Betriebsgröße und Gewinn steht.

So setzt du die Kosten richtig ab:

Du kannst die Anschaffungskosten wahlweise über einen Sammelposten oder über die 410 EUR Regelung abschreiben. Diese Entscheidung kann in jedem Jahr wieder neu getroffen werden und gilt für alle Wirtschaftsgüter, die in dem Jahr angeschafft wurden. Übrigens gilt jedes Bild als eigenständiges Wirtschaftsgut.

410 EUR Regelung

Jedes einzelne Bild kann sofort im Anschaffungsjahr abgesetzt werden, wenn der Kaufpreis (inkl. Versand) ohne die Umsatzsteuer den Betrag von 410 EUR nicht übersteigt. Ob der Käufer USt.-abzugsberechtigt ist oder nicht, spielt bei der 410 EUR Nettogrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter übrigens keine Rolle.

Übersteigt der Kaufpreis für ein Wandbild zusammen mit den Versandkosten den Betrag von 410 EUR Netto, ist der Anschaffungspreis laut AfA-Tabelle über 15 Jahre abzuschreiben.

Sammelposten

Alternativ kannst du einzelne Anschaffungen mit Netto-Kaufpreisen zwischen 150,01 und 1.000 EUR zusammen in einen Topf werfen und als Sammelposten über fünf Jahre abschreiben (also 20% des Kaufpreises pro Jahr).

Übersteigt der Einzelpreis für ein Bild 1.000 EUR, kommt es auch hier zur Abschreibung über 15 Jahre.

Darf ich betrieblich angeschaffte Wandbilder in meinem Wohnzimmer aufhängen?

Falls das Bild noch nicht voll abgeschrieben ist, handelt es sich um eine (private) Entnahme. Korrekterweise müsste dann der Zeitwert des Bildes abzüglich dessen Buchwerts dem Betriebsgewinn wieder hinzugerechnet werden. Unter der Annahme, dass der Buchwert dem Zeitwert entspricht, entsteht kein zusätzlicher Entnahmegewinn. Die Abschreibung darf nach der Entnahme natürlich nicht fortgesetzt werden.

Generell kann bei gedruckten Wandbildern vermutet werden, dass die Prüfungsrelevanz für das Finanzamt gering ist, vor allem dann, wenn der Anschaffungswert 410 EUR Netto nicht übersteigt.

Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer mit Einkommen aus unselbständiger Arbeit ist es nicht so einfach, Bilder abzusetzen. Computer, Schreibtisch und Co. können als Werbungskosten geltend gemacht werden – Wandbilder in der Regel jedoch nicht. Selbst wenn das Finanzamt ein abgeschlossenes Arbeitszimmer anerkannt hat, bleibt die Absetzbarkeit von Wandbildern strittig. In jedem Fall müsste die Anschaffung gegenüber dem Finanzamt schon sehr gut begründet werden.

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